Seraphim Dragon

Planetary-Seal-Gateway-Initiation


Erweckung der Uressenz des kosmischen Menschen im physischen Sein auf Erden.


Nachdem wir nun im Bereich der Seraphim Cosmic Jewels in die Heilung der 12 Häuser von Cassiopeia gegangen sind, führt uns unsere Reise nun weiter in unserer göttliche Mission, den kosmischen Menschen im physischen Sein   zu erwecken, durch Lösung und Heilung der geheimen Siegel in den 46 Chromosomen des Menschen, um die Heilung dieses Universums in Einklang mit der Urquelle und Gaia hervorzubringen.



Die Ursonne, die Shekinah - Mutter Gotteskraft, hat unser Universum der Dualität geboren.


Die Zentralsonne dieses Universums ist der physische Ausdruck der Shekinah für unser Sonnensystem.


Die Erweckung des kosmischen Menschen ist nichts anderes, als die sich zusammenziehenden Kräfte in dir, die wieder das eine reine Sein bilden, das du in deiner Ursubstanz seit Anbeginn der Zeit bist. So macht der Mikrokosmos Mensch dieses dem Makrokosmos Universum vor.


Das heißt, der Mensch zieht sich in seiner Stärke zusammen, in seinem Bewusstsein und entwickelt damit eine Leuchtkraft, die wir den kosmischen Menschen nennen.


Dieser kosmische Mensch wird dafür sorgen, dass sich das Bewusstsein der neuen Evolution im Makrokosmos des Universums ausdehnen wird.


Weitere Informationen im internen Bereich…


Wir freuen uns auf dich…



Anmeldung:selomane@cosmic-temple.de 


Energieausgleich: 200,00 €

Planetary Seal Gateway Initiation

Hinweis:  Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und der Förderung des Bewusstseins. Wir stellen keinerlei Diagnosen. Sämtliche Inanspruchnahmen unserer Dienste (Reiki-Übertragungen/Elatasin-Übertragungen, Atlantis-Übertragungen) erfolgen auf eigene Verantwortung der Klienten. Unsere Klienten klären wir vor jeder Inanspruchnahme unsere Dienste auf, dass diese keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetzen! Unsere Tätigkeiten fallen somit nicht unter das Heilpraktikergesetz.


Weiter verweisen wir auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.03.2004/AZ I BvR 784/03.